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Der Wendenturm in Gruna

 Im 11. Jahrhundert entstand im Bereich des Turms eine Erdkegelburg, eine sogenannte Motte.

Dabei wurde ein Ringgraben ausgehoben und der Grabenaushub in der Mitte aufgeschichtet.

Der ursprünglich mit Wasser gefüllte Graben, war ehemals ringförmig angeordnet,

wodurch eine Wasserburganlage entstand.

Das auf dem Erdhügel angelegte Plateau wurde zum Schutz mit einer Palisade umgeben.

Der Durchmesser der Anlage betrug ca. 42 Meter und die Höhe 3 Meter.

Der heutige Wendenturm wurde nicht wie der Name vermuten lässt von den Wenden (Sorben) erbaut,

sondern erst im 14. Jahrhundert auf der Wasserburganlage.

Otto Kämmerer von Gnandstein und Gebhard XII. von Querfurt werden im Jahre 1378 mit Gruna belehnt,

Stammsitz der Familie war zu dieser Zeit die Burg Querfurt. Der sogenannte "Marterturm" der Burganlage war wahrscheinlich das Vorbild für den "Wendenturm".

Der Baubeginn müsste somit zwischen 1378 und 1399 († Gebhard) liegen.

Es ist ein gotischer Wehrturm ca. 25m hoch mit einer Grundfläche von 8 x 9,5m und Walmdach.

Seine Wände sind ca. 2m stark und aus Backstein.

In den Wänden führen Stufen hinauf.

Am Ende der Gotik wurde der Turm erhöht, später wurden Fenster- und Türöffnungen eingebaut.

Er verfügt über einen Hocheingang, der nicht ebenerdig erreichbar ist. Der Zugang dürfte hier über ein in der Nähe stehendes Gebäude erfolgt sein.

Er diente vorwiegend als Zufluchtsstätte für die Einwohner vor Plünderern und kriegerischen Auseinandersetzungen.

Im Mittelalter war die Burg Stammsitz des kursächsischen Uradelsgeschlechts "derer von Spiegel".

Zu deren Zeit weilte Martin Luther auf dieser Burg.

Das heutige Herrenhaus wurde ca. 1870 errichtet.

Die letzten adligen Eigentümer waren die Grafen von Hohenthal.

Zwischen 1992 und 1997 wurde die Sicherung des Burgturms durch die Gemeine Laußig unter Verwendung von Fördermitteln und begleitet durch den Denkmalschutz vorgenommen.

Fehlende Etagen wurden außerdem eingebracht.

 

Wendenturm-Begehung am 19. August 2011

 

 

Blick ins Erdgeschoss (Straßenseite)

 

1. Etage (von Rückseite zugänglich)

Loch in der Wand

 

2. Etage (nicht zugänglich)

Blick von oben

 

3. Etage (Einstieg per Leiter)

   
 
   
 

 

4. Etage (Aufstieg per Treppe in der Wand)

 
   
 
   

 

5. Etage (Aufstieg per Leiter von innen)

 
 
 
 
 

 

 

Die Burg im Belagerungsfall (Quelle: Wikipedia)

Angriffe auf mittelalterliche Burganlagen wurden in der Regel nicht von großen Belagerungsheeren durchgeführt. Oft blockierten nur 20 bis 100 Mann die Zugänge zur Burg und demoralisierten die Besatzung durch gelegentliche Angriffe. Gerne schleuderte man Tierkadaver oder Unrat in den Burghof. Eine blockierte Burg brauchte eigentlich nur ausgehungert zu werden, allerdings stellte sich auch für die Belagerer das Problem der Versorgung dar. Die Bauern der Umgebung hatten ihr Getreide meist in Erdställen versteckt und das Vieh in die Wälder getrieben.

Die Besatzung der belagerten Burg bestand in der Regel aus noch weniger waffenfähigen Männern. Im Falle einer absehbaren Belagerung war die in Friedenszeiten nur aus etwa 3 bis 20 Mann bestehende Burgmannschaft verdoppelt oder verdreifacht worden. Zumindest die höheren Ränge konnten im Notfall im Hauptturm Zuflucht finden. Eine Burg galt damals erst als erobert, wenn auch der Bergfried gefallen war. Dies konnte noch einige Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit musste der Angreifer seine Männer weiterhin verpflegen und besolden. Manchmal liefen die Söldner des Belagerers deshalb einfach davon oder stellten sich gar gegen ihren Auftraggeber, falls der Erfolg zu lange auf sich warten ließ.

Es lassen sich gar regelrechte Abkommen zwischen den Befehlshabern nachweisen, die sich oft persönlich kannten und die gleiche gesellschaftliche Position einnahmen. Man handelte eine Frist aus, die offenbar meist um die 30 Tage betrug. Falls der Lehnsherr oder die Verbündeten der Belagerten nicht innerhalb dieses Zeitraumes vor der Burg erschienen, übergaben die Verteidiger die Befestigungsanlage kampflos. Im Gegenzug erhielt man freies Geleit und durfte manchmal auch den Hausrat mitnehmen. Durch einen derartigen Vertrag konnte man auf beiden Seiten Leben schonen und unnötige Kosten vermeiden. Ein solches Abkommen setzt sicherlich eine gewisse Wehrhaftigkeit der Burganlage und des Hauptturmes voraus. Eine "Verteidigung bis zum Ende" konnte sehr riskant werden.

 

 

Seite „Bergfried“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. Februar 2012, 22:12 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/Bergfried (Abgerufen: 29. Februar 2012, 23:45 UTC)

 

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letzte Aktualisierung:

09.01.2020 20:04:09

 

 

 

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